Mandatsbedingungen
1. Auftragserteilung
Sie bestimmen den Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwaltes. So wird
in der ersten Besprechung festgelegt, ob Sie lediglich eine Beratung (ohne
Korrespondenz mit Dritten durch den Rechtsanwalt), nur die Vertretung
in einer außergerichtlichen Angelegenheit oder die Führung
eines Prozesses durch den Rechtsanwalt wünschen.
Sie erhalten unmittelbar nach der Mandatserteilung eine schriftliche Bestätigung
des Rechtsanwaltes über den Umfang der vereinbarten Tätigkeit.
Gleiches gilt für Erweiterungen des Mandats.
Sie erhalten von allen wesentlichen Schriftsätzen, die der Rechtsanwalt
anfertigt, Kopien zu Ihrer Kenntnisnahme. Damit sind Sie gleichzeitig
immer über den aktuellen Stand Ihrer Angelegenheit informiert.
Sollten Sie in Ihrer Angelegenheit Post vom Gericht oder von Dritten erhalten,
sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich an den Rechtsanwalt weiterzuleiten.
Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Falles gewährleisten
zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sämtliche
Informationen, über die Sie verfügen, dem Rechtsanwalt zur Bearbeitung
überlassen. Grundlage für die Bearbeitung und Beurteilung Ihres
Falles sind ausschließlich die von Ihnen erteilten Informationen
und übergebenen Unterlagen. Auch Unterlagen, die Sie noch zu einem
späteren Zeitpunkt finden, können für die Bearbeitung des
Falles an Bedeutung gewinnen. Bei komplexen Sachverhalten stellen Sie
dem Rechtsanwalt bitte eine schriftliche, möglichst chronologische
Zusammenfassung zu Verfügung.
2. Datenschutz/Geheimhaltung
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die besonderen Anforderungen
an die Verschwiegenheit sowie die Anforderungen des Datenschutzgesetzes
ständig einzuhalten. Dies gilt selbstverständlich auch für
die von dem Rechtsanwalt eingesetzten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen. Ihre
Daten werden für die Dauer des Mandats und für die Dauer der
Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren ab Beendigung des Mandats elektronisch
gespeichert. Personenbezogene Daten werden an Dritte nur im Einverständnis
mit Ihnen weitergegeben.
3. Kündigung des Mandates
Eine Kündigung des Mandates ist jederzeit möglich.
Eine Kündigung des Mandates durch den Rechtsanwalt erfolgt nur aus
wichtigem Grund (z. B. Nichtzahlung des Honorars, mangelnde Information
durch den Auftraggeber). Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Mandates
ist der Rechtsanwalt verpflichtet, ordnungsgemäß über
die bisherige Tätigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften abzurechnen.
4. Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung
von Unterlagen
Eine Herausgabe sämtlicher zur Verfügung gestellter Unterlagen
erfolgt, insbesondere bei Beendigung des Mandates, erst dann, wenn sämtliche
Honoraransprüche des Rechtsanwaltes ausgeglichen sind (Zurückbehaltungsrecht).
Mit Beendigung des Mandates werden sämtliche Originalunterlagen des
Mandanten zurückgegeben bzw. zur Abholung bereit gelegt. Schriftstücke
und Kopien, die der Mandant bereits im Laufe der Bearbeitung der Angelegenheit
erhalten hat, werden nicht noch einmal ausgegeben.
Die Pflicht zur Aufbewahrung der überlassenen Unterlagen erlischt
5 Jahre nach Beendigung des Auftrages.
Mit Beendigung des Mandates werden auch sämtliche Titel (Urteile,
Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse
etc.) an den Mandanten ausgehändigt, es sei denn, der Mandant wünscht
auch nach Beendigung des Auftrages zum Zwecke der Zwangsvollstreckung
die Aufbewahrung der Unterlagen bei dem Rechtsanwalt.
5. Sonstiges
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Abweichend individuelle Vereinbarungen sind jederzeit möglich, bedürfen
jedoch zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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